Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der superliebe GmbH (B2B-Verträge)
Stand: November 2024
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
- 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der superliebe GmbH (nachstehend „Agentur“ genannt) und ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Sie umfassen Werk- und Dienstleistungsverträge im Bereich Werbung, Design, Strategie, Online-Marketing und Multimediaproduktion.
- 1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
- 1.3. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Annahme eines von der Agentur erstellten Angebots mit Leistungsbeschreibung, Budget und Zeitplanung durch den Auftraggeber.
2. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
- 2.1. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach dem Angebot und den späteren Briefing-Dokumenten. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- 2.2. Agenturfremde Leistungen (z. B. Druckkosten, Programmierung, Lizenzen) sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und werden separat weiterberechnet. Fremdleistungen dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers ausgelöst werden.
- 2.3. Änderungen, die den Projektfortschritt verzögern, können eine angemessene Anpassung der Vergütung und Fristen erfordern.
- 2.4. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, die ethisch bedenklich oder schädlich für das Ansehen der Agentur sind.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 3.1. Der Auftraggeber unterstützt die Agentur aktiv, insbesondere durch zeitgerechte Bereitstellung von Materialien, Informationen und Freigaben.
- 3.2. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, berechtigen die Agentur zur Anpassung von Fristen und Vergütungen.
- 3.3. Die Verantwortung für die IT-Infrastruktur, Web-Hosting und Domainverwaltung liegt liegt – sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart – beim Auftraggeber.
4. Nutzungsrechte und Urheberrechte
- 4.1. Der Auftraggeber erwirbt einfache Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. Weitergehende Nutzungen, insbesondere die Bearbeitung oder Übertragung an Dritte, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- 4.2. Rechte an abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben bei der Agentur.
- 4.3. Die Herausgabe von offenen Dateien (z. B. Quellcodes) erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung und schriftliche Vereinbarung.
- 4.4. Bei Verstößen gegen die Nutzungsrechte behält sich die Agentur die Geltendmachung von Vertragsstrafen vor.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- 5.1. Die Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Sofern nicht anders vereinbart:
- 50% der Vergütung bei Auftragserteilung,
- 50% nach 60 Tagen
- 5.2. Fremdkosten (z. B. für Produktionsleistungen) sind vom Auftraggeber vorab freizugeben und nachweislich zu erstatten.
- 5.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.
6. Haftung und Gewährleistung
- 6.1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- 6.2. Für Mängel der gelieferten Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
- 6.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Arbeitsergebnisse. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Wettbewerbsverstöße oder Rechtsverletzungen, stellt die Agentur jedoch von Ansprüchen Dritter frei.
7. Verwertungsgesellschaften und Fremddienstleister
- 7.1. Gebühren für Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) trägt der Auftraggeber.
- 7.2. Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse von Fremddienstleistern, tritt jedoch alle Ansprüche gegen diese an den Auftraggeber ab.
8. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die im Rahmen des Projekts ausgetauscht werden.
9. Schlussbestimmungen
- 9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der superliebe GmbH.
- 9.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.